Die Sozialversicherungsgesetze enthalten mehrere Regelungen, durch die sog. Niedriglohnbeschäftigungen attraktiv gemacht werden sollten. Diese Vorschriften sollen zum Teil die Arbeitgeber animieren, Niedriglohnbeschäftigte einzustellen, hauptsächlich aber sollten Arbeitnehmer davon profitieren.
Wie schon unter der Geltung des „alten“ Rechts des Versorgungsausgleichs werden sich auch auf der Grundlage des „neuen“ Rechts – und wahrscheinlich sogar noch in einem größeren Ausmaß als bisher – Ehegatten und Familiengerichte an Rentenberaterinnen und Rentenberater mit der Bitte um Hilfe in Form von Gutachten oder Stellungnahmen wenden.
Am 1.6.2011 finden – wie alle sechs Jahre – wieder Sozialwahlen statt, die nach den Bundestagswahlen wichtigsten Wahlen in Deutschland. Schließlich sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Sozialversicherung gegen die Wechselfälle des Lebens versichert. Die Aufwendungen für Leistungen aus der Sozialversicherung, die hauptsächlich durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber getragen werden, machen allein im Jahr 2001 etwa 421 Milliarden Euro aus.
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