DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-01 |
Ab 15. Januar 1891 erschienen erstmals „Mitteilungen aus der Praxis der Württembergischen Invaliditäts- und Altersversicherungs-Anstalt“ mit dem Ziel, die zur Durchführung des Reichsgesetzes betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 getroffenen gesetzlichen Bestimmungen und ergangenen Ministerialverfügungen und Erlasse zu veröffentlichen. Außerdem sollte Gelegenheit geboten werden „zur Besprechung bestehender Zweifel und offener Fragen“.
Bei der Gründung einer GmbH und ab 1. November 2008 auch der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz: UG haftungsbeschränkt) ist nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) zwingend vorgeschrieben, dass die Gesellschaft wenigstens einen Geschäftsführer haben muss (§ 6 GmbHG).
Wenn deutsche Arbeitnehmer zu internationalen Organisationen wechseln, stellt sich die Frage nach dem Schicksal ihrer bereits erworbenen Versorgungsanwartschaften. Im allgemeinen deutschen Sozialversicherungsrecht findet sich keine Norm, nach der bei einem Wechsel zu einer internationalen Organisation eine Übertragung von Beiträgen zur Rentenversicherung auf den Pensionsfonds dieser Organisation vorzunehmen wäre. Ob eine völker-, europa- oder verfassungsrechtliche Verpflichtung der deutschen Regierung besteht, mit den internationalen Organisationen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, soll im Folgenden untersucht werden. Vorab wird auf den Sonderfall der Bediensteten der EU eingegangen.
Wer kennt sie noch – die Abkürzungen BfA, LVA, BVA, Seek, BuKn und VDR? Seit dem 1. Oktober 2005 ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sind 22 Landesversicherungsanstalten, Bundesbahn-Versicherungsanstalt, Seekasse, Bundesknappschaft und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in die Deutsche Rentenversicherung mit 17, seit dem 1. Januar 2008 16 Versicherungsträgern übergeleitet worden. Zum 1. Januar 2006 ist auch eine neue Finanzverfassung in Kraft getreten, bei der es hauptsächlich um die Liquiditätssteuerung und die Verwaltung der Nachhaltigkeitsrücklage geht.
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