DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-24 |
Die „Geburtsstunde“ des Berufsstandes des Rentenberaters war im Wesentlichen die Rentenreform von 1957. Bis dahin berechnete sich die Rente aus einem Grundbetrag, der einkommensunabhängig war und aus einem Steigerungsbetrag, der sich aus dem früheren Arbeitsentgelt ergab. Die Renten waren aber grundsätzlich statisch. Eine automatische Anpassung gab es nicht, sondern von Zeit zu Zeit vom Bundestag beschlossene gesetzliche Erhöhungen. Dies war relativ einfach nachzuvollziehen. Die Rentenreform von 1957 sollte aber mehr Gerechtigkeit bringen und die Rentner an den Einkommensentwicklungen der aktiv Beschäftigten beteiligen.
Im ersten Teil dieses Beitrags (rv 2017, S. 70 ff.) wurde zunächst die aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht stammende Lehre vom Verwaltungsermessen geschildert, um nunmehr durch die Darstellung der sich aus der Ermessensbindung und Ermessensfehlerlehre im Sozialverwaltungsrecht ergebenden Probleme fortgesetzt zu werden.
Derzeit markiert die Regelaltersgrenze das endgültige Rentenalter. Stufenlos von der Arbeit in den Ruhestand? Antragsmöglichkeiten, Gestaltungs-Wahlrechte, Sofort-Auswirkungen und Spätfolgen? Hierzu ein Beispiel: Dieter S., geboren 13.4.1952. Der Arbeitsvertrag sah vor, zum Rentenalter (damals 65) die Firma zu verlassen, ohne dass es einer Kündigung bedürfe. Als dann allgemein die Altersgrenzen heraufgesetzt wurden, vereinbarte man eine Befristung bis zum Ende des Monats, in dem das 67. Lebensjahr erreicht werde. Im Oktober 2017 erreicht S. die neue Regelaltersgrenze, also für den Jahrgang 1952 = 65 Jahre plus 6 Monate.
BSG, Beschluss vom 12.4.2017 – B 13 R 289/16 B –
BSG, Beschluss vom 31.5.2017 – B 5 R 358/16 B –
BSG, Beschluss vom 30.5.2017 – B 3 P 15/17 B –
+++ Europäisches Semester: Rentenversicherungsrechtliche Aspekte für Deutschland +++ GKV-Spitzenverband nimmt Stellung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme +++ EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen +++ EU-Kommission will Zugang zum Sozialschutz verbessern +++ Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas +++ Reflexionspapier zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion +++
+++ Weniger tödliche Arbeits- und Wegeunfälle +++ Mehr Versicherte profitieren von der neuen Pflegereform +++ Vor 40 Jahren trat das Sozialgesetzbuch IV in Kraft +++ „Brexit“ und Sozialversicherung +++ Altersarmut: Erwerbsminderungsrentner einerseits und Solo-Selbstständige andererseits +++ Zuzahlungen bei immer mehr Arzneimitteln +++ „Entgelt-Verwahrgebühren“ in der Sozialversicherung +++ Eine Betriebsprüfung im Deutschen Bundestag +++ Milliarden-Schäden durch bundesweiten Pflegeskandal +++
+++ Wirksamkeitsbeginn einer Pensionszusage +++ Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Versorgungsausgleich +++ Versorgungsausgleich bei VBL-Anrechten +++ Klarstellungen des BMF zum Schreiben vom 9.12.2016 +++ Sozialversicherungsbeiträge auf VBL-Eigenbeiträge +++ Startgutschriften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst +++ Betriebsrentenstärkungsgesetz passiert Bundesrat +++
+++ Rentenberatertage 2017 – 21. bis 23. September 2017 in Berlin +++ Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. – 12. und 13. Oktober 2017 in Leipzig +++
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