DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-01 |
Flexible Arbeitszeitregelungen werden in der deutschen Wirtschaft seit langem angewandt. Sie waren auch bisher bereits durch entsprechende Regelungen im Sozialgesetzbuch – Viertes Buch (SGB IV) sozialversicherungsrechtlich abgesichert.
Während die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen früher nur wenig Berührungspunkte hatten, sich vielmehr in teilweise erbitterter Konkurrenz gegenüberstanden, hat sich dieses Verhältnis in den letzten Jahren deutlich verändert, ja verbessert. Vielfach gibt es heute eine kooperative Zusammenarbeit. Dabei gewährleisten AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft ihren Versicherten quasi eine „Basissicherung“, und die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) werben mit Zusatzversicherungen für die verschiedensten Bereiche.
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