DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-27 |
Was zunächst die gesetzliche Krankenversicherung angeht, so sind Beiträge und Leistungen vollständig voneinander entkoppelt: „Grundlage der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung [sind] nicht die Beiträge, sondern die Mitgliedschaft.“ Charakteristikum der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, dass den einkommensbezogenen Beiträgen bei Eintritt des Versicherungsfalls bedarfsbezogene, durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses standardisierte Gesundheitsleistungen gegenüberstehen, modifiziert durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V).
Seit ihrer Einführung zum 1.1.1995 hat die Pflegeversicherung maßgeblich zu einer Besserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zur Unterstützung pflegender Angehöriger beigetragen. Nach wie vor ist dabei der Pflegebedürftigkeitsbegriff der zweifellos wichtigste Faktor, richtet sich doch nach ihm die Anspruchsberechtigung sowohl dem Grunde als auch dem Umfang nach. Der bisherige Begriff der Pflegebedürftigkeit wird allerdings dahingehend kritisiert, dass er pflegefachlich nicht ausreichend fundiert, defizitorientiert und vorrangig auf Alltagsverrichtungen in den Bereichen Mobilität, Ernährung, Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ausgerichtet sei.
Im Rahmen des schuldrechtlichen Ausgleichs kann auf Antrag ein schuldrechtlich auszugleichendes Anrecht abgefunden werden. Die Auswirkungen ähneln denen einer externen Teilung.
EuGH, Urteil vom 21.12.2016 – verb. Rs. C-203/15, C-698/15 –
BSG, Urteil vom 14.12.2016 – B 13 R 9/16 R –
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.1.2017 – L 13 R 923/16 –
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.10.2016 – L 4 R 188/14 –
+++ Länderberichte zum Vorruhestand bei schwerer Tätigkeit +++ Sozialversicherungsschutz im Europäischen Solidaritätskorps +++ Das Europäische Parlament zur Säule sozialer Rechte +++
+++ Zehn „Urwahlen“ in der Sozialversicherung am 31. Mai 2017 +++ Vier Krankenkassen-Fusionen zu Jahresbeginn +++ Mit freiwilligen Zusatzbeiträgen die Rente aufstocken +++ Den Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken oder nicht? +++ Drei Säulen für eine wirksame Prävention +++ Unterschiedliche Erwartungen an die Termin- Service-Stellen +++ Die Beihilfe für Beamte abschaffen? +++
+++ Kapitalwahlrecht und Fünftelungsregelung nach § 34 EStG +++ EuGH-Urteil zur Spätehenklausel +++ EuGH-Urteil zu nicht gezahlten Arbeitgeberbeiträgen bei Insolvenz +++ Hinterbliebenenversorgung bei „neuer Ehefrau“ +++ Regierungsentwurf „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ +++
+++ 68. Deutscher Anwaltstag – „Innovationen und Legal Tech“ +++
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