DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-22 |
Der Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der Rückforderung von Rentenleistungen nach § 118 SGB VI, die nach dem Tod des Leistungsempfängers gezahlt worden sind. Dabei wird insbesondere auf die Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts seit 2009 eingegangen.
Endgehaltsabhängige Pensionszusagen an GGF sind häufig vereinbart. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass Direktzusagen an das Gehalt gekoppelt sind, für die das zusagende Unternehmen Rückstellungen zu bilden hat. Die steuerliche Anerkennung einer GGF-Direktzusage wird in zwei Stufen geprüft: Zuerst wird geprüft, ob die Zusage die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung nach § 6a EStG erfüllt sind. Ist das der Fall, wird anschließend untersucht, ob die Zusage nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG zu qualifizieren ist.
Zum Jahreswechsel 2015/2016 legten die Landessozialgerichte (LSG) von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zwei Entscheidungen vor, die trotz sehr unterschiedlicher Sachverhalte von bedeutsamer Gleichwertigkeit und für die Berufungsinstanz von rechtsstaatlicher Bedeutung sind.
BSG, Beschluss vom 28.10.2015 – B 12 KR 114/14 B –
BSG, Urteil vom 6.6.2015 – B 13 R 27/13 R –
BSG, Urteil vom 2.11.2015 – B 13 R 27/14 R –
BSG, Beschluss vom 7.1.2016 – B 13 R 260/13 B –
+++ Liberalisierung von Dienstleistungen: Parlament meldet sich zu Wort +++ Trilog-Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen +++ Europäische Säule sozialer Rechte soll bestehenden Arbeitnehmerschutz ergänzen +++
+++ Ein „Rentenvergleich“ zwischen Deutschland und Österreich +++ Die größte deutsche Krankenkasse entsteht +++ Frauen und ausreichende Altersvorsorge +++ Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen +++ Wenn deutsche Rentner im Ausland wohnen +++ Der Zeitplan des E-Health-Gesetzes ist nicht einzuhalten +++ Kinderberücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung +++ Regelung für Geschiedene bleibt +++
Herausgegeben von Prof. Dr. Arne Pautsch, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg, und Lutz Hoffmann, Städtischer Direktor, Leiter des Rechtsund Ordnungsamtes, Peine
+++ Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. „Auswirkungen der europarechtlichen Regelungen auf den nationalen Gesundheitsmarkt“, 28. April 2016 in Berlin +++ Berufskrankheiten 2016 XI. Potsdamer BK-Tage 20. und 21. Mai 2016, Potsdam +++
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