DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2009.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-01 |
Wer keine Zeit für seine Gesundheit hat, wird Zeit für seine Krankheiten haben müssen. Damit liegt doch das ureigenste Interesse an Gesundheit beim Einzelnen selbst.
Im Beratungsalltag unserer Kanzlei kommen hauptsächlich folgende Fallgruppen vor:
1. Arbeitnehmer, die ein Vorruhestandsangebot bekommen haben und eine Beratung zu den Auswirkungen auf ihr Einkommen während des Vorruhestandes und ab Rentenbeginn wünschen.
2. Unternehmen, die diese Beratung ihren Mitarbeitern anbieten.
3. Arbeitgeber, die Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Vorruhestandsmodellen benötigen.
Durch den seit Jahresbeginn geltenden Gesundheitsfonds werden die meisten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Knappschaft) finanziell stärker belastet, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Stichworte dafür sind der bundeseinheitlich geltende Beitragssatz von 15,5 Prozentpunkten bis zu einem Bruttojahresverdienst von 44.100 Euro (monatlich 3.675 Euro), aber weiterhin auch Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie bei einer stationären Behandlung und schließlich der Wegfall von so manchen Leistungen.
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