DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2018.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-22 |
Wie jedenfalls die älteren Semester in der Schule gelernt haben, berechnet man den zeitlichen Unterschied zwischen einem Enddatum und einem Anfangsdatum, indem man die Tage von den Tagen, die Monate von den Monaten und die Jahre von den Jahren abzieht (und um 1 erhöht, damit Anfangs- und Endtag berücksichtigt werden). Sollte das zu einer Minusdifferenz führen, „borgt“ man sich noch einen Wert aus der größeren Zeiteinheit.
Die Beiträge zur Rentenversicherung, wie auch die zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern in der Regel jeweils zur Hälfte getragen. In der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu erheben, der allein vom Arbeitnehmer (Versicherten) zu tragen ist. In der Pflegeversicherung müssen kinderlose Versicherte einen Zuschlag zahlen.
BVerfG, Beschluss vom 20.12.2017 – 1 BvR 2233/17 –
BSG, Urteil vom 29.6.2017 – B 10 EG 5/16 R –
+++ Soziale Dimension „reloaded“ +++ Elektronische Dienstleistungskarte – Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung +++ Einführung eines europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukts +++ Europäische Kostenträger beraten über digitale Gesundheit +++ Plattformarbeit – Welche gesetzlichen und politischen Entwicklungen gibt es in der EU? +++ eHealth Konferenz in Tallinn +++
+++ Unfallversicherungsträger starteten „kommmitmensch“-Kampagne +++ Digitale Gesundheitsakte in zwei Pilotregionen +++ „Negativzinsen“ von 50 Millionen Euro in diesem Jahr +++ Der „Ombudsmann“ ist eine wichtige Instanz +++ Kein ausreichendes Betreuungsangebot für junge Pflegebedürftige +++ Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung +++ Im Durchschnitt fast 20 Jahre lang in Rente +++ Die Reserven sind auf 18,6 Milliarden Euro gestiegen +++ Günstig in die Krankenversicherung der Rentner +++
+++ Anrechnung anderweitiger Bezüge auf Betriebsrenten +++ Änderung einer Anpassungsregelung +++ Bindende Wahl des Zielversorgungsträgers +++ Laufende Invaliditätsrente im Versorgungsausgleich +++ GGF-Versorgung: Herabsetzung eines vereinbarten Ruhegehalts +++ Versorgungswerk der Presse: KV-Beiträge +++ Rechnungszinsfuß von 6 % verfassungswidrig? +++ Änderungen des BetrAVG zum 1.1.2018 +++ PSVaG-Beitragssatz für 2017 +++
+++ Kickdown oder Holperstart Ist die Teilhabe durch das BTHG (endlich) selbst barrierefrei? am 26. April 2018 in Göttingen +++
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