DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-25 |
Beamte und vergleichbare Personen sind in der Regel in der gesamten Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung) versicherungsfrei. Das gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Sozialversicherungsfreiheit von Beamten ist darauf zurückzuführen, dass sie gegen die Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Unfall, Alter) anderweitig abgesichert sind.
Die Allianzversicherung und auch einige Bausparkassen haben kürzlich angekündigt, wegen des niedrigen Zinsniveaus ihre Rücklagen und Kundengelder in erhöhtem Maße am Aktienmarkt anzulegen. Auch private Anleger haben sich inzwischen für andere Anlageformen entschieden, weil ihnen die Rendite bei Riesterverträgen zu niedrig erschien. So kommt die Friedrich Ebert-Stiftung zu dem Schluss, dass für viele Riestersparer die Rendite nicht höher sei, als wenn sie ihr Erspartes in einen Sparstrumpf steckten.
Jeder Träger von Verwaltungsaufgaben erfüllt die ihm zugewiesenen öffentlichen Aufgaben durch Verwaltungshandeln mit Außenwirkung gegenüber anderen Rechtspersonen, vornehmlich Leistungsberechtigten. Daten spielen dabei in einer Informationsgesellschaft oft eine entscheidende Rolle. Der Arbeitsplatz, das Büro in der Wohnung oder sonstige Formen mobiler Arbeit setzen umfangreiche Datenflüsse voraus. Und die machen vor nationalen Grenzen längst nicht mehr halt. Das gilt nicht nur für internationale Konzerne, sondern auch für den Einsatz von IT-Dienstleistern, von digitalen Personalakten oder internationalen Datenbanken.
BSG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 – B 12 KR 11/15 C –
BSG, Beschluss vom 2. November 2015 – B 13 R 203/15 B –
BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 – B 12 R 11/14 R –
+++ EU-Kommission beschließt Arbeitsprogramm 2016/17 +++ Vergabe von öffentlichen Mitteln im Bereich der Daseinsvorsorge +++ Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger – Sozialhilfe bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung +++ Freihandelsabkommen und die gesetzliche Sozialversicherung +++
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21. Dezember 2015 wird der Beruf des Syndikusanwalts erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit der Zulassung zur Anwaltschaft werden Syndikusanwälte weitgehend sonstigen Rechtsanwälten gleichgestellt. Lediglich in Teilbereichen sieht der Gesetzentwurf aufgrund der Besonderheiten im Anstellungsverhältnis gewisse Einschränkungen vor.
+++ Eine deutliche Rentenanhebung zum 1. Juli 2016 +++ Statt drei Pflegestufen künftig fünf Pflegegrade +++ Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihr Defizit verringert +++ Eine Nachhaltigkeitsrücklage von 33,7 Milliarden Euro +++ Ein flexiblerer Übergang in die Rente +++ Für die Alterssicherung auch selbst vorsorgen (I) +++ Für die Alterssicherung selbst vorsorgen (II) +++
+++ 48. Kontaktseminar Kassel Zukunft der Pflegeversicherung – vom Babyboom zum Greisenstaat 22. und 23. Februar 2016 +++ 14. Kölner Sozialrechtstag Sicherung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung unter den Herausforderungen des demographischen Wandels +++
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