Die EU-Osterweiterung erfüllt das Fremdrentengesetz (FRG) mit neuem Leben. Denn Renten aus den früheren europäischen Vertreibungsgebieten können jetzt stets auch im Inland bezogen werden. Weil mit dem deutschen Rentenantrag grundsätzlich das Rentenfeststellungsverfahren in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ausgelöst wird, in denen der Versicherte Versicherungszeiten zurückgelegt hat, stellt sich damit zunächst die Frage, warum das Fremdrentengesetz in Bezug auf die heute im Geltungsbereich der EG-Verordnungen liegenden früheren Vertreibungsgebiete überhaupt noch anwendbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2010.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-01 |
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