Für die Rentenbesteuerung gilt das Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004. Mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung werden seit dem 1.1.2005 – beginnend mit 50 Prozent, dann von Jahr zu Jahr ansteigend – bis zu 100 Prozent der gesetzlichen Rente der Einkommensteuer unterworfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-01 |
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