Rentenberater kennen das: Ein später Anrufer nennt seinen Namen und richtet den Gruß aus von seinem Steuerberater oder einem facebook-Freund. Der Dringlichkeit wegen möchte er „vorab“ wissen, wie er sich in einer knapp geschilderten Sache verhalten soll („Sagen Sie bitte, ob ja oder nein, das genügt“). Eilig deswegen, weil „morgen Vormittag“ die Zustimmung zu einer Vertragsauflösung erwartet werde, sein Termin beim Arbeitsgericht oder Sozialgericht stattfinde, die Krankenkasse zu einem Reha-Antrag aufgefordert habe oder Zweifel an seinem sozialversicherungsrechtlichen Status bestehen und die unter Mithilfe seines Nachbarn vorbereiteten Fragebogen nun dringend abgegeben werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-11-01 |
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