Ein bei der Ehescheidung durchgeführter Versorgungsausgleich verfehlt manchmal die gerechte Teilhabe. Unübersichtlich ist die die Abwicklung zudem auch; nach Meinung des Deutschen Bundestages verstehen nur noch wenige Experten das Recht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-01 |
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