Aus der Statistik: Rund 26,3 Mio unbeschränkt Steuerpflichtige wurden für das zuletzt erfasste Veranlagungsjahr 2009 gezählt, davon 4,6 Mio mit Leibrenten als Sonstige Einkünfte. Fast jeder sechste Steuerzahler war auch Rentenbezieher. Allerdings nur für 39.720 Personen wurde die Öffnungsklausel (§ 22 Abs. 1,3,a,bb EStG) angewendet. Die Finanzverwaltung war bei 60 Fallzahlen je Amt nicht überbelastet. Durchschnittlich/statistisch hat höchstens jeder zweite Steuerberater jemals eine Einkommensteuererklärung mit Anwendung der Öffnungsklausel bearbeitet(!). Die Dunkelziffer nicht beantragter Anwendung der Öffnungsklausel und damit entgehender Steuervergünstigungen dürfte außergewöhnlich hoch sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: