Meiner am 11.01.1951 geborenen Mandantin B. empfahl ich im Sommer 2009, rückwirkend ab Januar 2009 regelmäßig freiwillige Mindestbeiträge zu zahlen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
• Geklärtes Konto bei einem Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung – an der Kontenklärung hatte ich mitgewirkt.
• Eine unbefristete Anerkennung als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50.
• Letztes sozialversicherungspflichtiges Entgelt am 18.4.2006, danach keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten.
• Weil nach dem 40. Lebensjahr nur für 38 Monate Pflichtbeiträge nachgewiesen waren, kam eine Altersrente für Frauen nicht in Betracht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2013.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-01 |
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