Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21. Dezember 2015 wird der Beruf des Syndikusanwalts erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Mit der Zulassung zur Anwaltschaft werden Syndikusanwälte weitgehend sonstigen Rechtsanwälten gleichgestellt. Lediglich in Teilbereichen sieht der Gesetzentwurf aufgrund der Besonderheiten im Anstellungsverhältnis gewisse Einschränkungen vor.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-25 |
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