Eine zeitversetzte Betrachtung und Fortsetzung des im August 2014 unter gleicher Überschrift erschienen Artikels (siehe Die Rentenversicherung, Heft 8, Seite 142 bis 148).
Gleichstellungshinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden Ausführungen auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen verzichtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-23 |
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