Das Sozialverwaltungsverfahrensrecht hat sowohl für den Sozialleistungsberechtigten als auch für die Behörden eine große praktische Bedeutung. Speziell für das Sozialrecht gilt, dass ein gesetzlicher Leistungsanspruch nichts nützt, wenn der Berechtigte nicht in der Lage ist, diesen in den dafür vorgesehenen Verfahren durchzusetzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-01 |
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