Die Beiträge zur Rentenversicherung, wie auch die zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern in der Regel jeweils zur Hälfte getragen. In der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu erheben, der allein vom Arbeitnehmer (Versicherten) zu tragen ist. In der Pflegeversicherung müssen kinderlose Versicherte einen Zuschlag zahlen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2018.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-22 |
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