Wie alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung wird die Rentenversicherung in erster Linie durch Beiträge finanziert. In diesem Zusammenhang bestimmt § 153 SGB VI über ein Umlageverfahren. Danach werden in der Rentenversicherung die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und, soweit erforderlich, durch Einnahmen aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-01 |
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