In seinen aktuellen Bemerkungen beanstandet der Bundesrechnungshof (BRH) nunmehr die Zuständigkeit der internen Rechnungsprüfung für die Rentenversicherung mit dem Hinweis auf bestehende Abhängigkeiten zwischen dem obersten Leitungsorgan Vorstand und der rechnungsprüfenden Innenrevision. Aufgrund vergleichbarer Kritik des BRH im Bereich der Krankenversicherung hatte der Gesetzgeber deren Rechnungsprüfung Wirtschaftsprüfern als Vorbehaltsaufgabe übertragen. Nunmehr soll das BMAS der Deutschen Rentenversicherung durch Verordnung vorgeben, wie die Rentenversicherungsträger ihre Jahresrechnungen unabhängig und nach verbindlichen Standards zu prüfen haben.
Der Beitrag macht deutlich, dass die Rechnungsprüfung dazu beitragen soll, dass die selbstverwalteten und föderativ verfassten Rentenversicherungsträger mit den Beitrags- und Steuermitteln wirtschaftlich umgehen. Es werden organisatorische Ausgestaltungen aufgefächert, bewertet und Lösungswege aufgezeigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine organisatorische Ausgestaltung der Kontrolle mit einer vollumfänglichen Interessenneutralität der Akteure nicht zu organisieren ist und dass unterschiedliche Ausgestaltungen auch unterschiedliche Abhängigkeiten bedingen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-26 |
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