Auf ein besonderes Jubiläum blickt die gesetzliche Rentenversicherung zurück: Nach dem Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883 und dem Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 erließ der Reichstag vor 125 Jahren – am 22. Juni 1889 – das erste Gesetz zur Invaliditäts- und Altersversicherung. Eine Altersfürsorge hatte es zuvor nur im Bergbau gegeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-01 |
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