Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wurde zum Stichtag 31.12.2001 durch den Übergang vom alten Gesamtversorgungssystem zur Versorgungspunkterente grundlegend geändert. Die bis zum Stichtag erworbenen Zusatzrentenansprüche wurden in eine Zusatzrentenanwartschaft (die sogenannte „Startgutschrift“) überführt. Umstritten sind nach wie vor die Übergangsregelungen für die Jahrgänge ab 1947, die am 31.12.2001 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (sogenannte rentenferne Pflichtversicherte). Nach zwei gerichtlich erzwungenen Neuregelungen im Jahr 2007 und 2016 ist ein gewisser juristischer Zwischenstand erreicht. Daraufhin haben im Juni 2017 die Tarifparteien Eckpunkte für eine weitere Neuregelung für rentenferne Pflichtversicherte festgelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2017.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-20 |
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