Der Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der Rückforderung von Rentenleistungen nach § 118 SGB VI, die nach dem Tod des Leistungsempfängers gezahlt worden sind. Dabei wird insbesondere auf die Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichts seit 2009 eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2016.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-22 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: