Unter der Überschrift „Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten (Kapitel VII)“ sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Einführung einer Grundrente vor. Bereits in der 17. und auch in der 18. Legislaturperiode waren ähnliche Pläne unter dem Begriff „Zuschussrente“ und später als „Lebensleistungsrente“ sowie „solidarische Lebensleistungsrente“ diskutiert worden. Nach nunmehr fast 10 Jahren des „sozialpolitischen Ringens“ liegt jetzt das Grundrentengesetz vom 12.8.2020 vor.
Die „Grundrente“ als Begriff assoziiert zunächst, dass bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, als Ergebnis ein fester Betrag im Sinne einer Mindestrente berechnet und bewilligt wird. Vielmehr handelt es sich aber um eine neue Mindestentgeltpunkteregelung, die als Resultat einen variablen „Zuschlag an Entgeltpunkten bei langjähriger Versicherung“ ergibt, der insbesondere Menschen zugutekommen soll, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Durch die Anwendung der vorliegenden Regelungen über die Grundrente wird nachzuweisen sein, ob dies tatsächlich auch zutrifft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2020.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-21 |
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