Für vor 1992 geborene Kinder bekamen Mütter (oder Väter) für jedes Kind zwölf Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten im Rahmen der Rentenberechnung angerechnet. Die derzeitige Bundesregierung hat die Anrechnung dieser Pflichtbeitragszeiten mit Wirkung vom 1.7.2014 verdoppelt. Somit erhalten seit dem 1.7.2014 Mütter oder Väter für jedes vor 1992 geborene Kind insgesamt 24 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Monetär wirkt sich diese Anhebung der Pflichtbeitragszeiten insoweit aus, als zusätzlich ein weiterer Entgeltpunkt im Rahmen der Rentenberechnung angerechnet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-27 |
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