In der gesetzlichen Rentenversicherung sind erhebliche Leistungsverbesserungen zum 1. Juli 2014 eingetreten. Zu den Hauptbestandteilen gehört die „Rente ab 63“. Hinter diesem Schlagwort verbergen sich Änderungen im Recht der Altersrenten. Die Rente ist keine neue Rentenart; die bereits eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist lediglich in zwei Punkten günstiger ausgestaltet worden. Die Altersgrenze wird vorübergehend von 65 Lebensjahren auf 63 Lebensjahre abgesenkt. Zudem werden auf die Wartezeit mehr Zeiten angerechnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2014.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-01 |
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