Von den Auswirkungen einer immer älter werdenden Gesellschaft ist die Pflegeversicherung in besonderem Maße betroffen; sie muss sich auf eine wachsende Zahl von Leistungsempfängern einstellen und neue Konzepte für eine gute Versorgung entwickeln. Ob dies mit der Reform 2012 – dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung – in ausreichendem Umfang geschieht, wird von Politikern und Experten unterschiedlich beurteilt. In den folgenden Ausführungen soll das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) vom 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246), das im Wesentlichen am 30.10.2012 in Kraft getreten ist, mit der Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen (§§ 123 ff. SGB XI), mit der Stärkung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“ (§ 18a SGB XI), mit der Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen (§§ 45e ff. SGB XI) und mit der Änderung einiger anderer Gesetze vorgestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2012.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-01 |
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