Mit Wirkung vom 1.5.2010 ist das Europäische Sozialrecht in wesentlichen Bereichen neu geregelt worden. Zwar gelten die Neuregelungen in der gesamten EU. Aus Gründen von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sind aber auch innerstaatliche Regelungen notwendig. Diese bringen das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze vom 22.6.2011. Dieses Gesetz ist im Wesentlichen zum 29.6.2011, zum Teil aber auch erst zum 1.7.2011 in Kraft getreten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2011.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-01 |
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