DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2363-9768.2015.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-23 |
Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe, wie den des Rentenberaters, regeln. Es sind gerade auch die Berufsverbände, welche das Berufsrecht ihrer Mitglieder prägen, sei es vor allem gegenüber dem Gesetzgeber durch Mitwirken in Gesetzgebungsverfahren, den Bundesministerien, den Justizverwaltungen der Länder und Gerichten bei der Anwendung und Auslegung berufsrechtlicher Vorschriften oder durch qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen satzungsgemäßer Aufgaben.
Vereinfachend-typisierend regelt das Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004, dass die Besteuerung der Rente unabhängig davon erfolgt, ob oder in welchem Umfang die Beiträge der Versicherten als Sonderausgaben begünstigt waren oder aus dem Vermögen erbracht wurden.
Im außergerichtlichen Verfahren kommt es immer wieder zu Problemen mit Versorgungsträgern, die den Eheleuten oder geschiedenen Eheleuten keine Auskünfte erteilen wollen. Oftmals wird darauf hingewiesen, dass diese Auskünfte nur dem Familiengericht auf Anforderung erteilt werden.
BVerfG, NAB vom 11.12.2014 – 1 BvR 1485/12 – mit Anmerkung von Vors. Richter am OLG a. D. Hartmut Wick
Vorinstanz: OLG Celle, Beschluss vom 29.5.2012 – 10 UF 279/11 –
BAG, Urteil vom 11.2.2015 – 7 AZR 17/13 –
Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2012 – 12 Sa 1303/12 –
OLG Nürnberg, Beschluss vom 9.2.2015 – 11 UF 27/15 –
Vorinstanz: AG Erlangen, 18.11.2014 – 4 F 94/14 –
Hessisches LSG, Urteil vom 16.9.2014 – L 2 R 140/13 –
Vorinstanz: SG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2012 – S 10 R 502/11 –
+++ Geschiedene Väter: Mütterrente und Versorgungsausgleich +++ Querelen um die Einzugsstellenvergütung vor dem Ende? +++ Pläne zu Online-Wahlen 2017 in der Sozialversicherung gescheitert +++ Bundesversicherungsamt (BVA) erhält mit Frank Plate eine neue Spitze +++
Lob aus dem Mund von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Bei einem Festakt zum 125-jährigen Bestehen würdigte sie die gesetzliche Rentenversicherung als prägendes Merkmal eines lebendigen Sozialstaats und hob ihre herausragende Bedeutung für den Zusammenhalt von Generationen hervor.
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